(verpd/thobur) Ob Bootsunfall, Regattaschaden oder Malheur im Winterlager – nach einem Unfall kann das schöne Hobby schnell zum finanziellen Fiasko werden. Mit den passenden Wassersport-Versicherungen (Kasko und Haftpflicht) kann man sich jedoch vor dem finanziellen Ruin schützen.
Schäden am eigenen Boot können Eigentümer mit einer Boots-Kaskoversicherung versichern. Sie gilt für alle fest eingebauten Teilen wie Maschine, Motor oder Schraube – genauso wie für Beschädigungen, Diebstahl, Verlust oder Kentern und Sinken. Auch Transportschäden sowie Entsorgungs- und Wrackbeseitigungskosten sind gedeckt.
Außer den eigenen Sachschäden können aber auch hohe Schadenersatzforderung auf einen Bootsführer oder -eigentümer zukommen, wenn bei einem selbst verschuldeten Unfall dritte Personen verletzt werden.
Spezielle Haftpflicht schützt
Ohne eine Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung sollte deshalb kein Skipper in See stechen, auch wenn diese nach deutschem Recht nicht vorgeschrieben ist. Denn wer als Boots-Führer einen Unfall verschuldet, haftet unbegrenzt für daraus folgende Personen- oder Sachschäden Dritter. Das ist in der aktuellen Gesetzgebung geregelt.
Die Schäden müssten aus der eigenen Tasche bezahlt werden – im schlimmsten Falle wird sogar gepfändet, wenn keine Wasserfahrzeugs-Haftpflicht besteht. Im schlimmsten Fall lebt der Verursacher des Schadens jahrelang an der Pfändungsgrenze. Die Haftpflichtversicherung reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt überhöhte oder unberechtigte Forderungen ab.
Vorsicht beim Boots-Verleih
Die Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird vom Eigentümer oder dem Vermieter abgeschlossen. Wer ein Boot mietet, sollte sich deshalb vorher vergewissern, dass diese auch wirklich für das angemietete Boot existiert und auch den jeweiligen Bootsführer mit einschließt.
Denn die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden aus Bootsunfällen in der Regel nicht auf. Ausnahme: Vereinzelte Versicherer bieten unter bestimmten Voraussetzungen an, eine bereits bestehende Privathaftpflicht-Police kostenfrei zu erweitern – beispielsweise für Inhaber von Bootsführerscheinen oder Mitglieder von Bootsvereinen.
Versicherungssumme hoch genug?
Wichtig ist auch eine ausreichend hohe Versicherungssumme, und zwar pauschal für Sach- und auch Personenschäden.
Kommt es beispielsweise zu einem selbst verschuldeten Unfall im Hafen oder auch im Winterlager, können schnell auch mehrere andere Boote in Mitleidenschaft gezogen werden. Hat man nur eine zu niedrige Versicherungssumme gewählt, bleibt man auf dem Differenzbetrag sitzen.
Oft sind es nur wenige Euro, die eine ausreichend hohe Absicherung garantieren. Ein Angebot für eine zuverlässige Haftpflichtversicherung können Sie einfach über unsere Kontaktseite anfordern
Unfall mit eigenen Verletzungen
Kommt der Schadensverursacher bei dem Unfall auch körperlich zu Schaden, so greift die privaten Unfallversicherung. Diese ist ebenso ein Muss, wie eine Haftpflicht. Auch gilt es auf ausreichende Deckungssummen zu achten.
Last, but not least
Wir sind unabhängige Versicherungsmakler. Unabhängig, weil ein Versicherungsmakler per Gesetz nur den Interessen seiner Kunden verpflichtet ist. Deshalb haben wir keine Vorgaben, bestimmte Produkte zu "pushen". Unsere Kunden profitieren finanziell unmittelbar von dieser Unabhängigkeit. In fast allen Fällen kann ein Versicherungsmakler den gewünschten Versicherungsschutz preiswerter beschaffen, als ein anderer Vermittler.
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